Jahres-Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt für Bus-, Bahn- & Autoreisen sowie Flugreisen, Schiffsreisen & Mietobjekte

ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ
- Sondertarif -


Deine Vorteile auf einen Blick

- Jahres-Reiserücktritt für beliebig viele Reisen pro Jahr
- wahlweise mit Reiseabbruch "Urlaubsgarantie"
- ohne Selbstbeteiligung
ab
29,00 € pro Jahr

ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ - Versicherung

Wenn Du viel verreist und auf der Suche nach einem dauerhaften Versicherungsschutz gegen hohe Stornierungs- und Umbuchungskosten bist, ist der ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ genau das richtige für Dich! Oft lohnt sich eine Jahresversicherung bereits ab zwei Reisen jährlich und ist günstiger als die Reisen einzeln abzusichern.

Unsere Jahres-Stornoversicherung gilt für alle Urlaubsreisen bis 56 Tage Reisedauer pro Reise. Geschäftliche Reisen sind bis 10 Tage pro Reise versichert. Sie eignet sich für Einzelpersonen, Senioren und Familien im Rahmen von:

  • Pauschal- und Urlaubsreisen
  • Individualreisen
  • Geschäftsreisen
  • Flugreisen, Busreisen, Bahnreisen, Pkw-Reisen
  • Schiffsreisen, Kreuzfahrten, Fährpassagen
  • Mietobjekte (z.B. Ferienwohnung, Hotel, Wohnmobil)
Gründe für die Stornierung einer bevorstehenden Reise können vielfältig sein: Oft ist es die eigene, plötzliche Erkrankung, die die Urlaubspläne platzen lässt. Aber auch unerwartete Krankheits- oder Todesfälle in der Familie, ein Arbeitsplatzwechsel oder ein neues Jobangebot können der Auslöser für einen Reiserücktritt sein.

Mit der ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ bist Du vor jeder Reise rundum gut versichert. Unser Sondertarif ist ohne Altersbegrenzung und ohne Selbstbehalt buchbar und bietet Dir ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Er kann individuell und entsprechend Deiner Bedürfnisse, wahlweise mit oder ohne einer Jahres-Reiseabbruchversicherung, abgeschlossen werden.

Buche Deine gewünschte Jahres-Reiseversicherung schnell und einfach direkt online. Im Anschluss an Deine Buchung erhältst Du die Vertragsbestätigung per E-Mail.

Leistungen der ReisePolice im Detail

ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ - Reiserücktrittsversicherung

Leistungen: Reiserücktrittversicherung
ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Erstattung der Kosten für:
Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt  
- bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes  
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten  
- bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses  
- Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei
einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR) erstattet.
 
Erstattung der Umbuchungskosten  
- bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt  
- bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt  
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen  
- wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss  
Versicherte Ereignisse und Rücktrittsgründe:  
unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung  
Schwangerschaft  
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken  
Impfunverträglichkeit  
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes  
betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit  
Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt  
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter  
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung  
unerwartete gerichtliche Ladung  
Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist  
Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden  
unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person  

ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ - Reiseabbruchversicherung

Leistungen: Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder verspäteter Rückreise
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen  
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8
Tage) abgebrochen wird
 
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird  
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung  
- bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen  
Versicherte Ereignisse und Abbruchgründe:  
unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung  
Schwangerschaft  
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken  
Impfunverträglichkeit  
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes  
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter  
unerwartete gerichtliche Ladung  
Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist  
Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden  
zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen  

Tarifinformationen:
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation


online buchbar

mit Urlaubsgarantie

ohne Altersbegrenzung




Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service

+49 40 55557877

Günstige Jahresbeiträge für alle Reisearten: ReisePolice

Jahresbeitrag:
ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ Reiserücktrittsversicherung
Reisepreis max.
Einzelperson
Familie / Paare
bis zum 65. Geb.
ab dem 65. Geb.
bis zum 65. Geb.
ab dem 65. Geb.
bis 500 EUR
29,00 EUR
69,00 EUR
69,00 EUR
119,00 EUR
bis 1.000 EUR
49,00 EUR
119,00 EUR
69,00 EUR
119,00 EUR
bis 2.000 EUR
59,00 EUR
139,00 EUR
99,00 EUR
169,00 EUR
bis 4.000 EUR
129,00 EUR
179,00 EUR
139,00 EUR
225,00 EUR
bis 6.000 EUR
159,00 EUR
249,00 EUR
179,00 EUR
275,00 EUR
bis 10.000 EUR
259,00 EUR
329,00 EUR
289,00 EUR
369,00 EUR

Jahresbeitrag:
ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ Reiserücktrittsversicherung + Reiseabbruch (Urlaubsgarantie)
Reisepreis max.
Einzelperson
Familie / Paare
bis zum 65. Geb.
ab dem 65. Geb.
bis zum 65. Geb.
ab dem 65. Geb.
bis 500 EUR
39,00 EUR
79,00 EUR
79,00 EUR
129,00 EUR
bis 1.000 EUR
59,00 EUR
129,00 EUR
79,00 EUR
129,00 EUR
bis 2.000 EUR
69,00 EUR
149,00 EUR
109,00 EUR
185,00 EUR
bis 4.000 EUR
139,00 EUR
199,00 EUR
149,00 EUR
239,00 EUR
bis 6.000 EUR
169,00 EUR
269,00 EUR
189,00 EUR
295,00 EUR
bis 10.000 EUR
279,00 EUR
349,00 EUR
299,00 EUR
395,00 EUR

FAQ - Häufige Fragen & Antworten

  • Abschlussfrist, Dauer und Beendigung des JAHRES-STORNOSCHUTZES

    Der ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ gilt für beliebig viele Reisen im Jahr bis 56 Tage Reisedauer pro Reise. Der Abschluss des Versicherungsvertrages ist jederzeit möglich. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn weder Du, noch die HanseMerkur 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.

    Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie für alle Reisen, die nach Vertragsschluss gebucht wurden. Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgte.

    Für welche Reisearten besteht Versicherungsschutz?

    Unser ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ gilt für alle Reisearten. Du kannst sowohl Pauschalreisen, als auch Individualreisen versichern. Dabei ist ganz egal, ob Du mit dem Auto, der Bahn, Bus, Flugzeug oder per Schiff reist. Auch Mietobjekte (z. B. Ferienwohnungen, Autofähren, Mietwagen etc.) können versichert werden.

    Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

    Dein Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie. Er besteht für beliebig viele, vorübergehende und versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres gebucht oder angetreten werden. Bei einer Reisedauer über einen Zeitraum von 56 Tagen hinaus besteht der Versicherungsschutz nur für die ersten 56 Tage der Reise. Endet das Versicherungsjahr während der Urlaubsreise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.

    Der Versicherungsschutz endet in der Reise-Rücktrittsversicherung jeweils mit dem Antritt der Reise. In der Reiseabbruch-Versicherung endet er mit Beendigung Deiner versicherten Reise. Der Versicherungsschutz verlängert sich im Falle einer Vertragskündigung über den Ablauf des Vertrages hinaus, wenn eine Reise erst nach Vertragsablauf beendet werden kann, weil sich die planmäßige Beendigung aus Gründen verzögert, die Du nicht zu vertreten hast.

    Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

    Du kannst bei Zahlung der Versicherungsprämie unter folgenden Zahlungsarten wählen:

    • SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug)
    • Kreditkarte
    • PayPal

    Der fällige Jahresbeitrag wird in einer jährlichen Zahlung über den von Dir gewählte Zahlungsweg abgebucht.

    Covid-19: Wann leistet die Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

    Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung schützt Dich, wenn Du wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung an Covid-19 von Deiner Reise zurücktreten oder sie abbrechen musst. Die HanseMerkur Reiseversicherung erkennt ein offizielles positives Testergebnis (Bürgertest oder PCR-Test) als ein versichertes Ereignis an. Mit dem ergänzenden Corona-Reiseschutz kannst Du Dich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern. Bei Interesse beraten wir Dich hierzu gern.

    Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

    Was sind Risikopersonen?

    Versichert sind alle im Versicherungsschein namentlich genannten Personen. Allerdings können neben den Versicherten auch andere Personen des persönlichen Umfelds einen Versicherungsfall auslösen oder einen Reiseabbruch bedingen – diese bezeichnet man als Risikopersonen.

    Zu den Risikopersonen zählen folgende Personengruppen:

    • Versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben*
    • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
    • Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
    • Eltern, Schwieger-, Adoptiv- oder Stiefeltern
    • Geschwister
    • Enkel und Großeltern
    • verschwägerte Personen
    • diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
    • Tanten, Onkel, Nichten, Neffen (sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist)

    *Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.

    Welche Vertragsunterlagen erhalte ich nach Buchung?

    Nach der Onlinebuchung erhältst Du Deinen persönlichen Versicherungsschein und alle vertragsrelevanten Unterlagen direkt per Email. Ein Versand per Post erfolgt nicht.

    Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

    Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht man:

    • das erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung
    • nach Reisebuchung das erneute Auftreten einer Erkrankung (wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)
    • die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)

    Beispiele für schwere Erkrankungen:

    • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
    • die gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der oder die Versicherte die Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann
    • wegen der Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich

    Für welchen Geltungsbereich gilt die Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

    Die ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ gilt für Dich und ggf. Deine Familie, weltweit.

    Gibt es eine Selbstbeteiligung?

    Nein! Die ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ wird ohne Selbstbeteiligung angeboten.

    Wer kann die ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ buchen?

    Die ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ eignet sich für Einzelpersonen sowie Familien mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene sowie Kinder bis zum 21. Geburtstag. Als Kinder zählen eigene, sowie Kinder die mit Dir im eigenen Haushalt leben. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.

    In unserem Sondertarif gibt es keine Altersbegrenzung.

    Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?

    Wir bitten Dich Rücklastschriften zu vermeiden. Neben einem hohen Verwaltungsaufwand verursachen diese stets zusätzliche Kosten für den Versicherer. Die HanseMerkur erhebt von Dir für nicht eingelöste Lastschriften die ihr auferlegten Kosten, wenn Du die Nichteinlösung, beispielsweise mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund von Widerruf oder falscher Angaben, zu verantworten hast.

    Bei Nichtzahlung der Beiträge behält sich die HanseMerkur vor, eine Zahlungsfrist zu setzen. Sind die anfallenden Kosten bis dahin nicht beglichen, entfällt Dein Versicherungsschutz. Auch eine Kündigung Deines Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft ist dann möglich.

  • Ich muss von einer Reise zurücktreten – wie melde ich einen Leistungsfall?

    Einen Reiserücktritt meldest Du bitte umgehend bei der HanseMerkur Reiseversicherung. Zur Prüfung des Schadenfalls benötigt die Versicherung stets folgende Unterlagen und Angaben von Dir:

    • Vollständig ausgefülltes Schadenformular
    • Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters (sofern vorhanden)
    • Kopie des Versicherungsnachweises
    • Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)
    • Adressdaten des Versicherungsnehmers
    • Abhängig von der Versicherungsart spezielle Dokumente (siehe Schadenformular)

    Die Schadenmeldung sendest Du per Post an:
    HanseMerkur Reiseversicherung AG
    Reiseversicherung- Leistungsabteilung
    Siegfried-Wedells-Platz 1
    20352 Hamburg

    Oder Du schickst die Schadenmeldung per Fax an die Rufnummer: 040 4119-3586.

    Schnell und unkompliziert geht es mit der Online-Schadenmeldung.

    Wie erreiche ich die HanseMerkur Versicherung im Notfall?

    Unter der 24-Stunden-Notrufnummer wird Dir rund um die Uhr schnell und kompetent geholfen. Diese erreichst Du aus dem Ausland unter +49 (0)40 55557877255.

  • Wann kann der Tarif ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ erneut abgeschlossen werden?

    Personen, die bereits einmal einen Vertrag nach ReisePolice JAHRES-STORNOSCHUTZ hatten, können diesen jederzeit erneut abschließen. Es gelten die Voraussetzungen zur Versicherungsfähigkeit sowie die allgemeinen Abschlussfristen. Weitere Informationen erhältst Du in den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen.

Kontakt

Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr

Ansprechpartner


MATHIAS JENSCH

MICHAELA SIEBER

HENRIETTE BEIL

 

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